Gratulation! Ihr habt gebucht! Jetzt könnt ihr euch um den nächsten Punkt kümmern: Welche Reisedokumente brauchen wir und unsere Kinder?
1. Ausweisdokumente für Kinder
Seit 2012 muss jede/r Deutsche beim Übertreten einer Grenze ein eigenes Reisedokument dabei haben. Auch Babys, Kleinkinder und Kinder benötigen auf Reisen ins Ausland einen eigenen Ausweis.
Wollt ihr mit eurem Kind fliegen, ist ein Ausweisdokument immer Pflicht: Selbst auf Inlandsflügen sind die Airlines verpflichtet, die Reisedokumente jedes Passagiers zu kontrollieren.
Kinderreisepass, ePass oder Personalausweis sind dabei eure Optionen. Welcher davon sinnvoll ist, erfahrt ihr in folgendem Abschnitt.
Tipp: Die Geburtsurkunde ist kein gültiges Reisedokument! Es kann aber unter Umständen nicht schaden, sie dabei zu haben. z.B. wenn die Mutter des Kindes einen anderen Nachnamen wie das Kind besitzt.
Welcher Pass ist sinnvoll für eure Familie?
Wollt ihr mit eurem Baby oder Kind fliegen, gibt es folgende Möglichkeiten:
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ist für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen. Er kostet nur 13,- Euro und ihr könnt damit fast die ganze Welt bereisen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,- Euro könnt ihr den Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren lassen (wenn beispielsweise ein neues Foto notwendig ist), ohne dass ein neuer Pass ausgestellt werden muss.
Elektronischer Reisepass (ePass)
Für einige wenige Länder (vor allem für die USA) benötigen auch Babys und Kinder denselben elektronisch lesbaren, biometrischen Reisepass wie Erwachsene. Normalerweise wird er für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Ihr könnt aber auch für Babys und Kleinkinder schon einen ePass beantragen. Von Kindern unter sechs Jahren werden noch keine Fingerabdrücke erfasst. Der ePass kostet 37,50 Euro Ausstellungsgebühren. Außerdem ist er für Kinder nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Achtung: Auch ohne ePass könnt ihr mit eurem Kind in die USA reisen. Ihr müsst dann allerdings ein Visum beantragen.
Personalausweis
Er wird normalerweise erst für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Es können aber auch jüngere Kinder einen Personalausweis erhalten. Damit könnt ihr alle Länder der EU bzw. Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, bereisen. Für Kinder kostet der Personalausweis 22,80 Euro. Er ist aber nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Welchen Pass ihr für eure Reise mit Kindern letztendlich benötigt, hängt von eurem Reiseziel ab. Informiert euch daher unbedingt über die Reisebestimmungen des jeweiligen Landes auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung
Hat euer Kind bisher noch keinen Kinderreisepass, ePass oder Personalausweis, dann müsst ihr die folgenden Dokumente für die Erstbeantragung zur Passstelle eures Einwohnermeldeamtes mitnehmen:
Geburtsurkunde
Einverständnis bzw. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Beide Elternteile müssen bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses zustimmen. Wenn nur ein Elternteil zum Amt geht, muss er oder sie eine schriftliche Einverständniserklärung sowie den Personalausweis des anderen Elternteils mitnehmen.
Ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
ein Passfoto.
Das Lichtbild muss bestimmten Richtlinien entsprechen. Bei Babys und Kleinkindern wird es nicht ganz so streng gesehen, da es sich mitunter schwierig gestaltet, die Richtlinien einzuhalten: Auf dem Passfoto darf nicht gelacht werden, der Hintergrund muss weiß sein (also darf das Kind nicht auf dem Schoß der Eltern sitzen) und es muss direkt geradeaus in die Kamera schauen. Beim Personalausweis ist wahlweise auch ein Profilbild zulässig.
Hat euer Kind bereits einen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, müsst ihr auch dieses Reisedokument zum Einwohnermeldeamt mitnehmen. Der Pass wird dort mit einem Stempel oder Locher ungültig gemacht – ihr müsst ihn aber nicht abgeben, wenn ihr ihn als Erinnerung behalten wollt!
Mit einem alten Pass braucht ihr die Geburtsurkunde eures Kindes nicht noch einmal vorzulegen.
Sobald ihr die Bearbeitungsgebühr bezahlt habt, könnt ihr den Kinderreisepass normalerweise sofort mitnehmen. Allenfalls vor den Schulferien kann die Ausstellung mal etwas länger dauern. Der ePass und der Personalausweis werden zentral gedruckt. Hier kann es bis zu drei Wochen dauern, bis ihr das Dokument abholen könnt.
Zur Abholung berechtigt sind nur Personen, die bei der Beantragung angegeben wurden! Sie müssen eine formlose schriftliche Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können.
!!! Ist das Lichtbild im Pass noch aktuell?!!!
Babys und Kleinkinder verändern sich rasend schnell in den ersten Lebensjahren. Wenn euer Kind zum Zeitpunkt eurer Reise keine Ähnlichkeit mehr hat mit dem Lichtbild im Pass, dann kann es passieren, dass der Pass nicht akzeptiert und für ungültig erklärt wird.
Lasst also sicherheitshalber das alte Passfoto rechtzeitig gegen ein aktuelles tauschen (im Kinderreisepass) oder beantragt einen neuen ePass oder Personalausweis.
Einen Überblick über die Einreisebestimmungen für alle Länder weltweit gibt es auf der Website des Auswärtigen Amtes.
2. Visum und Einreisebestimmung
Um bestens auf eure Reise oder euren Urlaub vorbereitet zu sein, solltet ihr euch rechtzeitig mit den Visa und Einreisebestimmungen beschäftigen. In manchen Ländern herrschen strenge Bestimmungen und teilweise dürft ihr ohne ein Visum nicht einreisen.
Sobald ihr außerhalb der EU verreisen möchtet, müsst ihr zwingend einen gültigen Reisepass besitzen. Welches Visum ihr für das jeweilige Land benötigt und wie die Einreisebestimmungen lauten, erfahrt ihr auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
3. Impfausweis
Dies ist ein sehr wichtiges Thema, mit welchem du dich intensiv und vor allem rechtzeitig beschäftigen musst bevor es los geht.
TIPP: Lass dich von einem Tropenarzt beraten, um bestens aufgeklärt zu sein. Um alle erforderlichen Impfungen rechtzeitig zu bekommen, solltest du dich mindestens 6 Monate vor Abreise mit dem Thema befassen.
Diese Fragen solltest du dir rechtzeitig stellen:
- Welche Impfung benötige ich für welches Land?
- Was sind die Risiken?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Zahlt die Krankenkasse alle Reiseimpfungen?
Eine genaue Antwort gibt es auf die Frage leider nicht. Es kommt auf die Reiseimpfung und deine Krankenkasse an. Die meisten gängigen Krankenkassen übernehmen in der Regel größtenteils alle von einem Tropenmediziner/Arzt empfohlene Impfungen.
Das Zentrum für Reisemedizin hat eine Übersicht erstellt, in der einige gesetzliche Krankenkassen gelistet sind, sowie die jeweiligen Impfungen. Diese Tabelle ist für den ersten Überblick sehr hilfreich, du solltest dich trotzdem bei deiner Krankenkasse vergewissern, ob die Angaben korrekt sind.
Für manche Länder gelten sogar bestimmt Impfpflichten für diverse Krankheiten. Dort muss man bei der Einreise manchmal seinen Impfausweis vorlegen und die Schutzimpfung nachweisen.
Aktuelle Infos hierzu bekommt ihr ebenfalls auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Wichtig: Malaria, Zika-Virus und Dengue-Fieber werden durch Stechmücken übertragen. Dagegen gibt es leider keine Schutzimpfung. Der einzige Schutz dagegen ist Mückenstiche zu vermeiden. (durch lange Kleidung und Mückenspray)
4. Reisevollmacht
Die brauchst Du, wenn nur ein Elternteil mitfliegt, das nicht den gleichen Familiennamen besitzt wie das Kind.
5. Krankenversicherung
Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung deiner Krankenkasse kannst du europaweit medizinische Leistungen erhalten. Deine Versicherungskarte gilt gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Den Aufdruck findest du auf der Rückseite deiner Krankenkassen-Karte. Gesetzlich Versicherte werden daher mit der europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Allerdings muss der Versicherte die Behandlung im Ausland meistens erstmal selber zahlen und bekommt das Geld dann nach Beantragung von seiner Krankenversicherung zurück erstattet. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden allerdings nicht übernommen.
Privat Versicherte genießen oft auch einen Versicherungsschutz im Ausland. Allerdings besteht der nur für ein paar Wochen. Dies ist bei jedem Anbieter unterschiedlich.
Möchtest du auf deiner Reise die EU verlassen, musst du eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung?
Die typische Auslandskrankenversicherung gilt meist nur für Reisen bis zu 56 Tage. Für einen normalen Urlaub reicht diese also generell aus. Sie kostet meist nur um die 10 Euro pro Jahr oder ist beim Beantragen einer Kreditkarte oft als Zusatzleistung gratis dabei.
Wenn ihr länger unterwegs sein wollt, empfehlen wir den Abschluss einer Langzeit-Auslands-Krankenversicherung, um weiterhin voll krankenversichert zu sein.
Ob Kurz- oder Langzeitreise, wir waren bis jetzt immer total zufrieden mit dem Preis-Leistungs-Angebot der Hanse Merkur-Auslandskrankenversicherung. Ob mehrtägiger Krankenhausaufenthalt in Australien, Zahnarztbesuch in Neuseeland oder Schwangerschaftsuntersuchung in Peru, die Hanse Merkur hat alles super schnell geklärt und alle Kosten übernommen. Die Hanse Merkur Versicherung ist unser treuer Begleiter auf allen Reisen. Überzeuge dich selbst und lass dir ein Angebot machen. Wenn du einen unseren Links zur Hanse Merkur benutzt und eine Versicherung abschließt, bekommen wir eine kleine Provision ohne extra Kosten für dich. Versicherung für Reisen bis zu 56 Tage. Versicherung für Reisen bis zu einem Jahr. Versicherung für Reisen bis zu 5 Jahren. Versicherung für Reisen als Schüler und Student.
TIPP: Wenn ihr eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließt, könnt ihr eure gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland kündigen oder pausieren. Dann zahlt ihr nicht für zwei Krankenversicherungen gleichzeitig. Wenn ihr nicht in der Heimat seid, braucht ihr die ja auch nicht, oder?! Wenn ihr in Elternzeit seid und nur eine Pause vom Job macht, ist dies nicht nötig. Da zahlt ihr sowieso keine Krankenversicherungsbeiträge.
6. Internationaler Führerschein
In den Europäischen Ländern ist euer deutscher Führerschein überall gültig. Reist ihr außerhalb der EU und wollt auf der sicheren Seite sein, ist es ratsam den Internationalen Fürerschein dabei zu haben. Diesen könnt ihr bei eurem örtlichen Bürgeramt oder der Führerscheinstelle beantragen. Er kostet 15 € und ist drei Jahre gültig. Dafür müsst ihr euren gültigen Karten-Führerschein und ein Ausweisdokument zeigen und ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen. Ein paar Tage später könnt ihr den internationalen Füherschein dann abholen.
Ob ihr den Schein unterwegs auch tatsächlich braucht ist schwer zu sagen und kommt wohl darauf an wie streng es die örtliche Polizei nimmt. Er wurde uns z.B. für Neuseeland und Australien empfohlen, aber wir haben ihn dort nie gebraucht oder vorzeigen müssen. In Thailand haben wir ihn nicht gehabt und mussten prompt bei einer Polizeikontrolle mit dem Roller 15 € zahlen.
7. Kreditkarte
Welche Reisekreditkarte am besten für eure Reise ist erfahrt ihr hier:
(interner link zu unserem Kreditkartenvergleich)
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Quellen:
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